Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung in Schweden berechnen
Schwedisches Urlaubsentgelt wird hauptsächlich nach der Gleichlohnregel oder der Prozentregel berechnet. Entscheidend sind Lohnform, variable Bestandteile, Änderungen der Arbeitszeit und Fehlzeiten. Ein Tarifvertrag kann die gesetzlichen Grundlagen durch andere oder bessere Bedingungen ersetzen.
Gleichlohnregel bei festem Monatslohn
Bei festem Monatslohn läuft der aktuelle Lohn während bezahlter Urlaubstage normalerweise weiter. Zusätzlich wird ein Urlaubszuschlag gezahlt. Gesetzlich beträgt er bei Monatslohn 0,43 % des aktuellen Monatslohns einschließlich fester Zulagen je bezahltem Urlaubstag.
Bei 35.000 SEK Monatslohn und 25 Tagen ergibt sich 35.000 × 0,0043 × 25 = 3.762,50 SEK. Der Rechner zeigt nur diesen Zuschlag. Der normale Monatslohn ist nicht enthalten, weil er ohnehin weitergezahlt wird.
Variable Vergütung wie Provision, Schicht- oder Überstundenvergütung kann zusätzliches Urlaubsentgelt erzeugen. Bei 25 Tagen sind es normalerweise 12 % der anrechenbaren variablen Vergütung.
Prozentregel bei Stundenlohn
Die Prozentregel gilt, wenn der Lohn nicht pro Woche oder Monat festgelegt ist, etwa bei Stundenlohn. Sie ist auch bei regelmäßig mindestens 10 % variablem Lohn, geänderter Arbeitsquote oder bestimmten nicht anrechenbaren Fehlzeiten vorgesehen.
Bei 25 Urlaubstagen beträgt das Urlaubsentgelt 12 % der anrechenbaren Vergütung im Erwerbsjahr. Eine Grundlage von 300.000 SEK ergibt 36.000 SEK, also 1.440 SEK pro bezahltem Tag.
Mehr als 25 Urlaubstage
Die gesetzlichen 12 % entsprechen 25 Tagen. Jeder weitere Tag erhöht den Satz um 0,48 Prozentpunkte. Fünf zusätzliche Tage ergeben 14,4 %. Der Rechner wendet diese Anpassung auch auf variable Bestandteile im Gleichlohnmodus an.
Zusätzliche Tage stammen oft aus einem Tarifvertrag. Dieser kann gleichzeitig einen höheren Zuschlag oder eine andere Berechnung vorschreiben und sollte deshalb immer geprüft werden.
Urlaubsentgelt oder Abgeltung
Urlaubsentgelt wird für tatsächlich genommenen Urlaub gezahlt. Eine Urlaubsabgeltung ersetzt meistens erworbenen, aber nicht genommenen Urlaub, beispielsweise am Ende des Arbeitsverhältnisses. Grundlage und Zeitpunkt sind daher nicht völlig dasselbe.
Bei kurzen Verträgen sollte geprüft werden, ob ein genannter Stundenlohn die Abgeltung bereits enthält. Sonst werden 12 % möglicherweise doppelt angesetzt.
Die richtige Berechnungsgrundlage
Die Prozentregel verwendet nicht automatisch den gesamten Bruttolohn. Frühere Urlaubszahlungen und einige andere Leistungen werden ausgeschlossen. Bei anrechenbarer Abwesenheit muss stattdessen eventuell der normale Tagesverdienst ergänzt werden.
Nutze den Rechner mit einer bereits geprüften Lohnbasis. Bei längerer Abwesenheit, geänderter Arbeitszeit oder komplexer variabler Vergütung sollten Arbeitgeber, Tarifvertrag und schwedisches Urlaubsgesetz herangezogen werden.