Lagfart: Stempelsteuer und Gebühr in Schweden
Beim Immobilienkauf in Schweden wird häufig Lagfart (Eintragung des Eigentümers) beantragt. Die Kosten bestehen aus Stempelsteuer plus einer festen Gebühr.
Berechnung
Typisch gilt:
Stempelsteuer = Bemessungsgrundlage * SatzGesamt = Stempelsteuer + feste Gebühr
Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und Taxierungswert (taxeringsvärde).
Sätze (typisch)
- Privatperson: 1,5%
- Juristische Person (z. B. Unternehmen): 4,25%
Hinweis zu Pantbrev
Lagfart ist getrennt von Pantbrev (Hypothekenurkunde). Pantbrev kann zusätzlich anfallen, wenn neue Beträge benötigt werden.
Nutze den Rechner, um Basis, Satz und Gesamtkosten schnell zu vergleichen.
Lantmäteriet vergleicht den Kaufpreis mit dem Steuerwert des Vorjahres und rundet den höheren Betrag vor der Berechnung auf volle Tausend SEK ab. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 825 SEK je Erwerbsurkunde; Schenkung, Erbschaft und Vermögensaufteilung können anderen Regeln folgen.